Die Anfängen des übernatürlichen Lebens 4
II. Die aussernatürlichen Gbane Adams
Die Gabe der Integrität vervollkomnet die Natur des Menschen, ohne ihr etwas Göttliches zu verleihen. Diese Gabe ist eine unverdiente, aussernatürliche Gabe und dem Wesen nach etwas Übernatürliches. Sie umfasst drei grosse Vorrechte: die eingegossene Wissenschaft, Herrschaft über die Leidenschaften und die Unsterblichkeit des Leibes.
A. Die eingegossene Wissenschaft
Wir haben kein Naturrecht auf die eingegossene Wissenschaft, da sie ein vorrecht der Engel ist. Wir Menschen gelangen nur mit Mühe und durch vieles lernen in den Besitz der Wissenschaft. Gott gab nun den ersten Menschen gewissermassen eine “Starthilfe” indem er Adam die unverdiente, eingegossene Erkenntnis aller Wahrheiten, die er unbedingt wissen musste. Dazu bekam er eine gewisse Leichtigkeit, damit er aus den Erfahrungen sich Kenntnisse aneignen kann.
B Die Herrschaft über die Leidenschaften
Die Tugendübung ist ein schweres unterfangen für uns Menschen im gefallenen Zustand. Dies ist deshalb so, da in uns eine tyrannische Begierlichkeit vorherrscht. Der Mensch strebt nach dem Guten und kämpft zugleich gegen das untergeordnete Verlangen nach Genüssen und sinnlichen Gütern. Besonders ist die Neigung zum Stolze im Menschen vorhanden. Dies ist die grundsätzliche Beschaffenheit des Menschen.
Um den schlechten Neigungen entgegenzuwirken verlieh Gott unseren Stammeltern eine gewisse Herrschaft über die Leidenschaften. In ihnen gab es diese Tyrannei der Begierde nicht, die gewaltig zum Bösen hinzieht. Es gab nur eine gewissen Neigung zur Lust, die der Vernunft unterworfen war.
C Die leibliche Unsterblichkeit
Von Natur aus ist der Mensch der Krankheit und dem Tode verfallen. Aber auch hier schenkte Gott eine besondere Vorsehung, der unsere Stammeltern von diesen zwei Schwächen bewahrte. So waren sie frei für höhere Pflichten und hingeordnet, letztendlich die heiligmachende Gnade im vollen Umfang und als ein grosses Geschenk zu empfangen.
III Die übernatürlichen Privilegien
A Von Natur aus ist der Mensch Diener Gottes und sein Eigentum. Und Gott wollte, dass der Mensch zum rechtmässigen Erbe wird, indem er einen Platz in seinem Reiche bekommt. Damit sein Platz aber nicht eine leere Formalität sei, verlieh er ihm eine Teilnahme an seinem göttlichen Leben. Mit dieser Eigenschaft konnte er durch den Glauben Erleuchtungen geniessen, die jene der Vernunft weit übertreffen.
B Zu dieser heiligmachenden oder habituellen Gnaden, die das Wesen selbst der Seele veredelte und vergöttlichte, besassen die Stammeltern eingegossene Tugenden und Gaben des Hl. Geistes, die ihre Fähigkeiten vergöttlichten und eine aktuelle oder wirkende Gnade, die den ganzen übernatürliche Organismus in Bewegung setzte, damit sie für das ewige Leben verdienstliche Akte vollziehen konnten.
Dem Wesen nach ist diese Gnade dieselbe, die uns durch die Rechtfertigung verliehen wird.
All diese Privilegien waren Familiengut und wäre auf die ganze Nachkommenschaft übergegangen.